Stadtverwaltung Sangerhausen
Der Oberbürgermeister
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Stadt Sangerhausen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/divers) im Fachdienst Kasse
des Fachbereiches Finanz- und Personalverwaltung
zu besetzen.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Einstellung soll im Rahmen einer Schwangerschafts- bzw. Elternzeitvertretung
vorerst befristet bis zum 30.06.2022 erfolgen. Die Option der Verlängerung oder Entfristung wird ausdrücklich angestrebt.
Schwerpunktaufgaben:
Ø Bearbeitung von Vollstreckungsverfahren für den gesamten Vollstreckungsbereich, insbesondereo Fertigung von Vollstreckungsankündigungen
o Bearbeitung von Ratenzahlungsanträgen und Fertigung von Vereinbarungen
o Erstellung von Vollstreckungsaufträgen für den Vollstreckungsaußendienst
o Ausfertigung von Drittschuldnerpfändungen und Überprüfung auf Zahlung
o Prüfung der Möglichkeit von Kontenabrufersuchen
Ø tägliche Kontrolle der Kontoauszüge auf Einzahlungen für den Vollstreckungsbereich sowie Datenübernahme aus dem
Vorverfahren in das Vollstreckungsprogramm
Ø Übernahme neuer Vollstreckungsvorgänge aus dem Vorverfahren
Ø Durchführung von Mahn- und Zahlungserinnerungsläufen, insbesondereo Einarbeitung von Mahnsperren bzw. deren Aufhebung
o Sachverhaltsklärung
o Bearbeitung von Ratenzahlungsanträgen und Fertigung von Vereinbarungen sowie Kontrolle auf deren Einhaltung,
Ø Erstellung von Zuarbeiten für die monatliche Vergütungsabrechnung des Vollstreckungsaußendienstes
Ø monatliche Auskehrung von Einzahlungen an fremde Gläubiger
Ø Führung von Statistiken und Erstellung von Auswertungen
Von den Bewerbern (m/w/divers) sind folgende Voraussetzungen für die Stellenbesetzung zwingend zu erfüllen:
· eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/divers) bzw. ein erfolgreich absolvierter Beschäftigtenlehrgang I,
wobei bei beiden Varianten eine Abschlussnote von mindestens 3/befriedigend (Ergebnis gemäß Prüfungszeugnis) gefordert wird
· gefordert wird zudem eine der Position entsprechende Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung bezogen auf die Schwerpunkttätigkeit im Neuen kommunalen
Haushaltsrecht und / oder Verwaltungsvollstreckung
· erwartet werden sichere Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsvollstreckung, der Vorbereitung (Mahnwesen) und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
und Billigkeitsregelungen
· anwendungsbereite PC- Kenntnisse (MS Office); wünschenswert sind Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit der Software AB-DATA-HKR, Discoverer,
Web-KomPASS und AVVISO
· strukturierte, zuverlässige, selbstständige und umsichtige Arbeitsweise
· Kontaktfreudigkeit, Loyalität, sicheres, überzeugendes und höfliches Auftreten
· sehr gutes Ausdrucksvermögen und Kommunikationsfähigkeit
· Flexibilität, hohe Eigeninitiative, Teamfähigkeit und ein kooperativer Arbeitsstil
· Fahrerlaubnisklasse B
· Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und Qualifizierung
Die Stadt Sangerhausen bietet:
· eine Stelle, die nach Entgeltgruppe 6 auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD (VKA)) bewertet ist
· die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
· 30 Tage Urlaub
· betriebliche Altersversorgung
· die Gewährung einer Jahressonderzahlung
· Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung ist nur über das anonymisierte Bewerberverfahren bei der Stadt Sangerhausen möglich. Schriftlich eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsschluss ist der 16.10.2020, 12:00 Uhr.
Das entsprechende Bewerberformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Sangerhausen www.sangerhausen.de unter der Rubrik „Verwaltung & Politik“ – Bekanntmachungen –
Stellenausschreibungen bzw. über den direkten >>Link<<.
Kosten, die Ihnen im Zuge des Bewerbungsverfahrens entstehen, insbesondere Vorstellungskosten, werden von der Stadt Sangerhausen nicht erstattet.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage http://www.sangerhausen.de/datenschutz.
gez. Strauß
Oberbürgermeister